Fachverbände warnen: Gesetzesreform in Baden-Württemberg bedroht Mitwirkungsrechte in Heimen

Gesetzesreform in Baden-Württemberg bedroht Mitwirkungsrechte in Heimen – Fachverbände sehen Schutzrechte für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen und Menschen mit Behinderungen massiv bedroht

Die geplante Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) in Baden-Württemberg stößt auf scharfe Kritik zahlreicher Selbsthilfeorganisationen und Verbraucherverbände. Im Mittelpunkt der Kritik steht die ersatzlose Streichung der Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) – und damit das Aus für gesetzlich garantierte Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen. Die Verbände sprechen von einem massiven Rückschritt bei Schutz- und Teilhaberechten.

„Wenn diese Verordnung fällt, verlieren viele Menschen ihre Stimme“, warnt Stephan Löchler, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, der bundesweit für die Rechte pflegebetroffener Menschen eintritt. Die vage Gesetzesformulierung, Mitwirkung solle „gewährleistet und gefördert“ werden, lässt offen, wie dies konkret aussehen soll. Es fehlen klare Aufgabenbeschreibungen, Beteiligungsrechte und Pflichten für Träger.

Die LHeimMitVO sichert bislang demokratisch legitimierte Mitwirkung: gewählte Interessenvertretungen, Anhörungsrechte, Mitsprache im Alltag und eine niedrigschwellige Beschwerdekultur. All dies würde künftig entfallen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält lediglich unverbindliche Formulierungen, ohne jedoch konkrete Aufgaben, Mindeststandards oder Kontrollrechte zu definieren. Auch die Heimaufsicht hätte künftig keine rechtliche Handhabe mehr, um Verstöße zu prüfen oder zu ahnden.

„Ohne rechtlich gesicherte Mitwirkung verkommt Beteiligung zur bloßen Kulisse – abhängig von der Haltung einzelner Träger statt rechtsstaatlich garantierter Teilhabe“, kritisiert Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Wir sehen hier eine klare Abkehr von rechtlicher Verbindlichkeit hin zu bloßen Absichtserklärungen – das ist demokratiepolitisch nicht hinnehmbar.“

Die geplante Abschaffung widerspricht nicht nur bewährter Praxis, sondern auch internationalen Verpflichtungen: Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe und Mitbestimmung (Artikel 19 und 29). Was bisher einklagbar war, würde künftig zum unverbindlichen Angebot – ohne Anspruch, ohne Schutz.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern deshalb ein klares Bekenntnis zur Mitwirkung. „Mitwirkung ist keine Bürokratie, sondern gelebte Demokratie – und die Grundlage für Qualität, Vertrauen und Schutz in Pflege und Assistenz. „Wer diese Strukturen abbaut, nimmt Menschen in vulnerablen Lebenslagen elementare Rechte. Das darf nicht Gesetz werden", sagt Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg.


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom BIVA-Pflegeschutzbund, dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg, der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg, dem Landespflegerat Baden-Württemberg, der Landesarbeitsgemeinschaft der Eltern-, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg und der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke, Landesverband Baden-Württemberg. 21.07.2025