DBfK fordert Daten der PPR 2.0 zu nutzen
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat kürzlich in ihrer Pressemitteilung betont, dass die im Rahmen der PPR 2.0 erhobenen Daten konsequent genutzt werden müssen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unterstützt diese Forderung. Die PPR 2.0 ist dem Verband zufolge das richtige Instrument, um den Personalbedarf im Krankenhaus bedarfsorientiert zu erfassen.
„Die umfangreichen Daten, die im Zuge der PPR 2.0 erhoben werden, bilden eine essenzielle Grundlage, um den tatsächlichen Personalbedarf im Krankenhaus zu erfassen, das Instrument weiterzuentwickeln und langfristig die Pflegequalität zu sichern“, so DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Wir fordern die Politik auf, unverzüglich die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die vorhandenen Daten pflegewissenschaftlich auszuwerten. Konkret plädieren wir dafür, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) – wohin die Daten der PPR 2.0 aus den Krankenhäusern gemeldet werden müssen – kurzfristig mit fundierter pflegewissenschaftlicher Expertise ausgestattet wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Daten systematisch und zielgerichtet zur Verbesserung der Personalausstattung und damit der bedarfsgerechten Versorgung der Patient:innen in der Pflege genutzt werden.“
Aufbau einer pflegewissenschaftlichen Institution
Mittelfristig fordert der DBfK den Aufbau einer eigenständigen pflegewissenschaftlichen Institution. Diese Institution sollte die Prozesse der Personalbemessung kontinuierlich begleiten und die Systematik weiterentwickeln, um den dynamischen Anforderungen im Pflegebereich gerecht zu werden.
„Darüber hinaus schlagen wir vor, die PPR 2.0-Daten zeitnah im Bundes-Klinik-Atlas zu veröffentlichen“, so Lux. „Der dort aktuell dargestellte Pflegepersonalquotient ist wenig aussagekräftig, da er keine fundierten Aussagen über eine bedarfsgerechte Personalausstattung zulässt. Dieser Ansatz wurde bereits mehrfach von uns kritisiert.“
Klare Position zur PPR 2.0
Der DBfK betont ausdrücklich: Die PPR 2.0 stellt ein zukunftsweisendes und bürokratiearmes Instrument dar. An diesem Konzept darf in der aktuellen Situation keinesfalls gerüttelt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V. vom 21.03.2025