Pflegeeltern gesucht: Finanzielle Unterstützung steigt jährlich

Viele Kinder benötigen dringend Schutz und Förderung in einer Pflegefamilie. Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen.

Pflegekinder erhalten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Unterhalt vom zuständigen Jugendamt. Der Unterhalt steht Pflegefamilien in Form von monatlichen Pauschalen zu und umfasst unter anderem Kosten für den Lebensunterhalt, einen Anerkennungsbetrag für die Erziehung und Pflege der anvertrauten jungen Menschen sowie einen Beitrag zur Alterssicherung der Pflegeperson.

Bei der Festsetzung der Pauschalen orientieren sich die meisten Bundesländer an den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und setzen diese verbindlich um.

„Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Familie leben können und häufig schwer belastende Lebenssituationen zu verkraften haben, ist eine Pflegefamilie oft die am besten geeignete Unterstützung“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. „Pflegeeltern werden bundesweit dringender denn je gesucht. Umso wichtiger ist es, dass der Unterhalt für Pflegekinder die Ausgaben und das Engagement von Pflegeeltern angemessen widerspiegelt.“ Der Deutsche Verein hat daher für das Jahr 2024 die Pauschale für die Kosten der Erziehung deutlich erhöht und sich weiter dafür ausgesprochen, die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege jährlich der Steigerung der Lebenshaltungskosten privater Haushalte anzupassen.

Für das Jahr 2025 empfiehlt der Deutsche Verein eine Anhebung der monatlichen Pauschalbeträge entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Daher stehen Pflegefamilien folgende monatlichen Pauschalen zu:

  • für ein 0-6-jähriges Pflegekind 1.228 €
  • für ein 6-12-jähriges Pflegekind 1.364 €
  • für ein 12-18-jähriges Pflegekind 1.530 €

Besondere Bedarfe der Pflegekinder werden ggf. durch eine Erhöhung der Pauschalbeträge ausgeglichen. Hinzu kommt die Erstattung einmaliger Bedarfe wie Erstausstattung, Einschulung, Fahrrad usw. sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.