Gehsteigbelästigungsgesetz: Beratungs- und Schutzkonzept für schwangere Frauen stärken
Gemeinsam mit seinem Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßt der Deutsche Caritasverband (DCV) die Stärkung des Beratungs- und Schutzkonzepts für schwangere Frauen in Konfliktsituationen. Das bestehende Konzept soll mit dem Gesetz zur Gehsteigbelästigung erweitert werden, das heute im Bundestag beschlossen wird.
Kein Spießrutenlauf für schwangere Frauen in Konfliktsituationen
„Eine ungewollt schwangere Frau, die weder Ein noch Aus weiß, braucht ein offenes Ohr und eine ausgestreckte Hand, keinen Spießrutenlauf“, sagt Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Sicher und vertraulich erreichbare Beratungsstellen seien ein zentraler Bestandteil einer guten Versorgung von Schwangeren. „Um den ungehinderten Zugang zur Beratung zu gewährleisten, ist es elementar wichtig, Störungen rund um Schwangerschaftsberatungsstellen abzuwenden. Das gilt auch für die Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch“, so Welskop-Deffaa.
Frauen erleben Beratung hilfreich
Denn nur aufgrund der Beratungspflicht finden viele Frauen in Konfliktsituationen den Weg in eine Beratung, die sie dann in aller Regel als hilfreich erleben. „Eine ergebnisoffene und an der Situation der Frau orientierte Beratung stärkt Frauen, in der Ausnahmesituation des Schwangerschaftskonflikts eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen“, hält Yvonne Fritz, Vorständin des SkF Gesamtverein fest.
Durch die gesetzliche verankerte Beratungspflicht, so die Caritas, kann eine flächendeckende Versorgung von Beratungsstellen für Frauen garantiert werden. Sie aufzuheben stellt für SkF und DCV keine Lösung dar.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverband e.V. vom 05.07.2024