Rainer Schlegel wird neuer Präsident des Bundessozialgerichts

Der Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Dr. Rainer Schlegel, wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 zum Präsidenten des Bundessozialgerichts (BSG) ernannt. Bundesministerin Andrea Nahles überreichte die Ernennungsurkunde, die der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskabinetts ausgefertigt hat. Der im Jahre 1958 geborene Rainer Schlegel wird Nachfolger von Gerichtspräsident Peter Masuch, der mit Erreichen der Pensionsgrenze in den Ruhestand tritt. Bundesministerin Andrea Nahles: Rainer Schlegel ist wie sein Vorgänger ein Sozialrechtler durch und durch. Für fast vier Jahre hat er zwischen 2010 und 2013 den hohen Richterstuhl beim BSG gegen einen Posten als Abteilungsleiter für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingetauscht. Damit wird Rainer Schlegel ein Präsident, der sowohl die Entstehung als auch die Anwendung des Gesetzes kennt. Damit blickt er auch über den richterlichen Tellerrand und ist damit für die neue Aufgabe hervorragend gerüstet. Nach Tätigkeiten am Sozialgericht Stuttgart und am Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde Dr. Schlegel 1997 zum Richter am BSG und 2008 zum Vorsitzenden Richter am BSG ernannt. V on 2010 bis 2013 leitete Dr. Schlegel im Rahmen einer Beurlaubung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Abteilung "Arbeitsrecht, Arbeitsschutz". Im Juli 2014 wurde er zum Vizepräsidenten des BSG ernannt. Zurzeit ist Dr. Schlegel Vorsitzender des 9., 10. und 13. Senats des BSG, die unter anderem für das Soziale Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht, die Alterssicherung für Landwirte und die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sind.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 31. August 2016