Lesben und Schwule zukünftig auch im Hörfunkrat von Deutschlandradio

27.01.2017 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Anlässlich der Novellierung und Unterzeichnung des Deutschlandradio- Staatsvertrages erklärte Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): „Wir freuen uns sehr, dass der LSVD zukünftig auch im Hörfunkrat des Deutschlandradios Sitz und Stimme bekommen wird. Die Beteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in den Mediengremien entwickelt sich erfreulicherweise nach und nach zum Standard in einer pluralistischen Gesellschaft. Die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft muss sich endlich auch in den Rundfunk- und Fernsehräten abbilden."

Die Entsendung einer LSVD-Vertretung habe Vorbildfunktion für die Gremien aller öffentlich-rechtlichen Medien, die noch keine angemessene Vertretung von LSBTI haben – dies trifft nach LSVD-Angaben beispielsweise für den MDR und auch für den NDR zu.

Mit dem Verfassungsgerichtsurteil 2014 sei ein Wandel eingeleitet worden, so der LSVD. Seitdem wurde beim ZDF, beim Saarländischen Rundfunk und bei Radio Bremen mit der Berufung von Vertreterinnen und Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erstmals auch LSBTI die Teilhabe in den Aufsichtsgremien eröffnet. Auch in den Landesmedienanstalten von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben LSBTI mittlerweile eine Vertretung bekommen.

Der LSVD merkte jedoch auch an, dass zuletzt die Bayerische Staatsregierung und auch die Landesregierung Hessens sich gegen eine Vertretung von Lesben und Schwulen in den Rundfunk- und Medienräten des Hessischen bzw. des Bayerischen Rundfunks entschieden hätten. Das sei nicht hinnehmbar.

Hintergrund

2015 fand die Forderung des LSVD, dass LSBTI* endlich im ZDF-Fernsehrat vertreten sein müssten, viel Unterstützung. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am 25.3.2014 veröffentlichten Urteil zum ZDF-Staatsvertrag deutlich gemacht, dass die bisherige Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates dem Grundsatz der Vielfaltsicherung nicht genügt. In dem Urteil heißt es unter anderem: „Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenführen“ (BVerfG, 1 BvF 1/11 Rz. 39). Im März 2015 hatte sich der Freistaat Thüringen entschlossen, eine LSBTI-Vertretung in den ZDF-Fernsehrat zu entsenden, was im neuen ZDF-Staatsvertrag verankert wurde.


Quelle: Pressemitteilung des LSVD vom 22. Januar 2017