BMAS fördert Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung

Ab sofort können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessern, Politik und Gesellschaft gleichberechtigt mitzugestalten. Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen sollen damit Unterstützung für ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen erhalten, so teilt das BMAS im Internet mit, um sich intensiver und nachhaltiger in gesellschaftliche und politische Gestaltungsprozesse einzubringen.

Hintergrund ist die Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein Umfeld zu fördern, in dem aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht und gefördert wird.

Das kürzlich novellierte Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz - BGG) sieht diese Förderung für Organisationen von Menschen mit Behinderungen vor, die ihre Interessen auf der Bundesebene vertreten. Die Verbände müssen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Das BMAS hat dazu eine Förderrichtlinie erlassen und stellt ab 2017 jährlich eine Million Euro zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/foerderrichtlinie-partizipation.htm


Quelle: BMAS-Presseinformation vom 15. November 2016