Berufsbetreuer stellen das Konzept einer Berufskammer vor

Der Berufsverband für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) stellte auf einer Fachtagung in Berlin das Konzept einer Berufskammer für Betreuerinnen und Betreuer vor. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter erklärt: „Wir benötigen eine Betreuerkammer, die den Zugang zum Beruf regeln sowie Qualitätsstandards festsetzen und für verbindlich erklären kann.“ Das sei aktiver Verbraucherschutz, gute Betreuung dürfe nicht dem Zufall überlassen bleiben, heißt es in einer Erklärung vor der Presse.

In einer Betreuerkammer werden alle Berufsinhaber registriert, und somit könnte erstmals sichergestellt werden, dass alle, die den Beruf ausüben, sich qualitativen Mindeststandards unterwerfen müssen. Eine Kammer biete zudem die Möglichkeit, zu sanktionieren, sollten Qualitätsstandards missachtet werden – bis zum Berufsverbot.

Freter ist der Meinung, dass der Betreuer ein Vertrauensberuf wie auch Arzt oder Rechtsanwalt ist. Er betonte „Der Gesetzgeber muss dafür die Grundlage schaffen – durch ein Berufsgesetz und durch ein Kammergesetz.“

Vorgestellt wurde das Konzept der Berufskammer vor Vertreterinnen und Vertretern der Fachöffentlichkeit und Politik, unter ihnen die Referatsleiterin für Betreuungsrecht und Frauenpolitik des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Annette Schnellenbach, die Berichterstatter für Betreuungsrecht der Regierungsfraktionen Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) und Dr. Matthias Bartke (SPD) sowie Friederike Kilian, Referentin der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele. Der BdB wertete dies als positives Signal auf die Pläne des größten beruflichen Interessenvertretung für Betreuerinnen und Betreuer. 

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Quelle: Presseinformation des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen vom 23. November 2016