DBfK fordert Bundespflegeberufskammer

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert die Errichtung einer schlagkräftigen Bundespflegeberufskammer.

Die Bundespflegeberufskammer hat ihrer Ansicht nach zwei zentrale Aufgaben: Zum einen soll sie Regularien harmonisieren, die durch die Landespflegekammern erlassen werden (unter anderem Berufsordnung, Weiterbildungsordnung) Dazu sollten Rahmenordnungen verabschiedet werden, die empfehlenden Charakter haben. Verhindert werden könne dadurch, dass die einzelnen Pflegekammern unterschiedliche Fortbildungsverpflichtungen in ihren Berufsordnungen vorgeben.

Eine schlagkräftige Bundespflegeberufskamme ermögliche aber auch die politische Interessenvertretung der Kammermitglieder auf Bundesebene. Viele Rahmenbedingungen pflegerischer Berufsausübung werden durch Bundesgesetze oder bundeseinheitliche Richtlinien definiert. Hier müssen auch die Pflegekammern Einfluss nehmen. Eine Bundespflegeberufskammer wird das gemeinsame Sprachrohr aller Kammermitglieder. Im Gegensatz zu den Pflegekammern auf Landesebene wäre sie keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern ein Verein. Ihr können demnach keine hoheitlichen Aufgaben übertragen werden.

Der Berufsverband formulierte Anforderungen an eine solche zukünftige Bundespflegeberufskammer. Mehr Informationnen unter www.dbfk.de


Quelle: Presseinformation des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe vom 23. März 2017